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LG Braunschweig, 25.08.2004 - 8 T 672/04 (211) |
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LG Braunschweig, Entscheidung vom 25. August 2004 - 8 T 672/04 (211) (https://dejure.org/2004,68919)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 15.05.2004 - 32a XVI 1013/02
- LG Braunschweig, 25.08.2004 - 8 T 672/04 (211)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe
Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 8 T 672/04
Die Frage, ob eine ausländische richterliche Entscheidung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen den "ordre public" im Sinne des § 14 a Nummer 4 FGG verstößt, beurteilt sich danach, ob Sittenwidrigkeit oder sonst ein unerträglicher Widerspruch zu tragenden Grundsätzen und Gerechtigkeitsvorstellungen des Deutschen Rechts vorliegt, was sowohl in verfahrensrechtlicher als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1985, AZ: 1 B 20/86 mit Hinweis auf BGHZ 88, 113 (126)). - AG Braunschweig, 15.05.2004 - 32a XVI 1013/02
Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 8 T 672/04
Die sofortige Beschwerde des Herrn H B gegen den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 15.05.2004 - 32 a XVI 1013/02 - wird zurückgewiesen.
- AG Frankfurt/Main, 03.03.2016 - 470 F 16043/13 Nach richtiger Auffassung stellt die hier in Ghana durchgeführte "Customary Adoption " (Adoption nach dem dortigen Gewohnheitsrecht) eine "nach ausländischem Recht ergangene Annahme als Kind" im Sinne von § 1 AdWirkG dar (so auch: KG, Beschluss vom 23.09.2010, Az. 1 W 168/10, juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2004, Az. 8 T 672/04, juris).
Schließlich kann er realistischerweise im Nachhinein nichts mehr an der schon erfolgten Adoption ändern (vgl. LG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2004, Az. 8 T 672/04, juris).